Patenschein beantragen - Voraussetzungen, Kosten und Fristen

9. Oktober 2026

Der Weg zum Patentschutz: Anmeldung, Offenlegung, jährliche Zahlung, Einspruchsfrist und Erteilung. So können Sie einen Patenschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Wer einen Patenschein beantragen möchte, braucht meist nur den richtigen Ansprechpartner und einige persönliche Angaben. Entscheidend ist, ob die Taufe evangelisch oder katholisch stattfindet, welche Voraussetzungen für das Patenamt gelten und wie viel Zeit das zuständige Pfarramt für die Ausstellung benötigt.

Die wichtigsten Schritte für eine rechtzeitige Patenbescheinigung

  • Zuständig ist in der Regel das Pfarramt am Wohnort des Paten oder der Patin.
  • Die Bescheinigung bestätigt, dass die Person getauft und kirchenzugehörig ist und das Patenamt übernehmen darf.
  • Evangelische Paten müssen meist konfirmiert sein, katholische Paten grundsätzlich gefirmt.
  • Der Patenschein ist normalerweise kostenlos und wird oft innerhalb weniger Werktage ausgestellt.
  • Die genauen Regeln können sich je nach Landeskirche, Bistum und Pfarramt unterscheiden.

Was der Patenschein wirklich bestätigt

Der Patenschein, häufig auch Patenbescheinigung genannt, ist ein kirchlicher Nachweis. Er bestätigt, dass eine bestimmte Person die Voraussetzungen für das Patenamt erfüllt. Dazu gehören je nach Konfession vor allem Taufe, Kirchenmitgliedschaft und gegebenenfalls Konfirmation oder Firmung.

Der Patenschein ist nicht dasselbe wie die Patenurkunde. Die Patenurkunde erhalten Patinnen und Paten meist nach der Taufe als Erinnerung und Nachweis über ihre konkrete Patenschaft. Die Bescheinigung wird dagegen vor der Taufe benötigt, damit die aufnehmende Gemeinde die Eignung prüfen kann.

Ich halte diese Unterscheidung für wichtig, weil beide Begriffe im Alltag oft vermischt werden. Wer bei der Gemeinde nur nach einer „Urkunde“ fragt, kann leicht das falsche Dokument anfordern.

Wo Sie die Bescheinigung beantragen

Erster Ansprechpartner ist normalerweise das Wohnsitzpfarramt des Paten. Dort ist die Person kirchlich gemeldet, und dort kann die Gemeinde in der Regel feststellen, ob eine aktuelle Kirchenmitgliedschaft besteht und welche kirchlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Taufe findet häufig in einer anderen Gemeinde statt. Das ist kein Problem. Das Pfarramt am Wohnort stellt den Nachweis aus, während die Taufgemeinde den Patenschein entgegennimmt und zu den Taufunterlagen nimmt.

Lesen Sie auch: Wie viele Paten? Konfession entscheidet - Dein Tauf-Guide

So nehmen Sie Kontakt auf

Viele Pfarrbüros nehmen Anfragen telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular entgegen. In der Nachricht sollten Sie gleich erwähnen, dass Sie den Nachweis für eine Taufe als Patin oder Pate benötigen. Hilfreich sind außerdem Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und der Name des Kindes.

Ein kurzer Text reicht meist aus. Zum Beispiel können Sie schreiben, dass Sie für die Taufe am gewünschten Termin eine Patenbescheinigung benötigen und fragen, ob das Dokument per E-Mail, Post oder direkt an das Taufpfarramt übermittelt wird.

Wer vorübergehend im Ausland lebt, wendet sich in der Regel an die deutsche Kirchengemeinde, der er zuletzt angehörte. Auch hier empfiehlt sich eine frühe Anfrage, weil die Zuständigkeit manchmal erst anhand der früheren Meldeadresse geklärt werden muss.

Welche Voraussetzungen für das Patenamt gelten

Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen evangelischer und katholischer Kirche. Zusätzlich können regionale Regeln gelten. Deshalb sollte die Taufgemeinde die gewünschte Patin oder den gewünschten Paten immer bestätigen, bevor die Familie fest mit dieser Person plant.

Kirchliche Tradition Übliche Voraussetzungen Worauf Sie besonders achten sollten
Evangelisch Getauft, Mitglied einer christlichen Kirche, meist konfirmiert und häufig mindestens 14 Jahre alt Die konkrete Landeskirche kann eigene Regelungen haben. Eine evangelische Taufe kann in vielen Fällen auch durch Angehörige anderer christlicher Kirchen begleitet werden.
Katholisch Katholisch getauft, gefirmt, nicht aus der Kirche ausgetreten und grundsätzlich mindestens 16 Jahre alt Meist wird ein aktueller Nachweis über Taufe, Firmung und Kirchenzugehörigkeit verlangt. Ein evangelischer Christ kann in der Regel nicht katholischer Taufpate, aber unter bestimmten Bedingungen Taufzeuge sein.

In der evangelischen Kirche soll die Patin oder der Pate das Kind im Glauben begleiten und gemeinsam mit den Eltern Verantwortung übernehmen. In der katholischen Kirche wird zusätzlich besonders darauf geachtet, dass die Person selbst gefirmt ist und der katholischen Kirche angehört.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann normalerweise kein kirchliches Patenamt übernehmen. Auch eine fehlende Konfirmation oder Firmung kann ein Hindernis sein. Ich würde deshalb nicht erst kurz vor der Taufe prüfen, ob die Wunschperson tatsächlich zugelassen wird.

Manchmal wird auch die Frage gestellt, ob zwei Paten zwingend notwendig sind. Das hängt von der jeweiligen Kirchenordnung ab. Häufig genügt eine Patin oder ein Pate, während zwei Personen zwar üblich, aber nicht immer vorgeschrieben sind.

Welche Unterlagen, Kosten und Fristen Sie einplanen

Für die Ausstellung genügt in vielen evangelischen Gemeinden ein Personalausweis oder die Angabe der persönlichen Daten. Falls die Einträge im Kirchenregister nicht vollständig vorliegen, kann das Pfarramt zusätzlich nach der Tauf- oder Konfirmationsurkunde fragen.

Bei katholischen Gemeinden wird je nach Bistum und Pfarramt häufig ein aktueller Taufschein verlangt. Dieser weist nicht nur die Taufe, sondern gegebenenfalls auch die Firmung und den fehlenden Kirchenaustritt nach. Eine einfache Mitgliedsbescheinigung reicht dann möglicherweise nicht aus.

  • vollständiger Name und aktuelle Anschrift
  • Geburtsdatum, manchmal auch Geburtsort
  • Name und Tauftermin des Kindes
  • Name der Taufgemeinde
  • Angaben zu Taufe, Konfirmation oder Firmung
  • gegebenenfalls ein Ausweisdokument oder eine frühere Urkunde

Ein Patenschein ist in der Regel gebührenfrei. Einheitliche bundesweite Gebühren gibt es jedoch nicht, deshalb lohnt sich eine kurze Nachfrage. Auch die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich. Manche Pfarrbüros stellen die Bescheinigung sofort aus, andere benötigen einige Werktage.

Meine praktische Empfehlung lautet, den Antrag etwa zwei bis vier Wochen vor der Taufe zu stellen. Bei einem Umzug, einer Taufe im Ausland oder unklaren Angaben zur Firmung sollten Sie deutlich früher Kontakt aufnehmen. So bleibt Zeit, fehlende Einträge aus einem Kirchenbuch nachtragen zu lassen.

Diese Fehler verzögern die Taufe

Der häufigste Fehler ist, die Taufgemeinde mit der Wohnsitzgemeinde des Paten zu verwechseln. Wenn die Patin in einer anderen Stadt wohnt, muss sie den Nachweis meistens dort anfordern, wo sie selbst kirchlich gemeldet ist.

Ebenso problematisch ist die Annahme, eine frühere Taufe reiche automatisch aus. Bei katholischen Taufen kann die Firmung entscheidend sein, bei evangelischen Taufen wird häufig die Konfirmation erwartet. Wer diese Angaben nicht sicher kennt, sollte das Pfarramt direkt prüfen lassen.

Auch ein Umzug kann eine Rolle spielen. Wenn die aktuelle Adresse noch nicht im Gemeinderegister erfasst ist, braucht das Pfarrbüro möglicherweise zusätzliche Zeit oder verweist an die frühere Gemeinde. Das ist kein ungewöhnlicher Sonderfall, sollte aber nicht erst wenige Tage vor dem Gottesdienst auffallen.

Ein weiterer Irrtum betrifft konfessionsverschiedene Patenschaften. Bei einer katholischen Taufe kann eine evangelische Person meist nicht als katholischer Pate eingetragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie als Taufzeuge möglich, während zusätzlich ein katholischer Pate benannt wird. Die Entscheidung trifft das zuständige Pfarramt.

Damit der Patenschein rechtzeitig bereitliegt

Am sichersten ist ein kurzer Ablauf in drei Schritten. Zuerst klären die Eltern mit der Taufgemeinde, welche Konfessionen und Nachweise akzeptiert werden. Danach beantragt die gewünschte Patin oder der Pate die Bescheinigung beim eigenen Wohnsitzpfarramt und reicht sie anschließend bei der Taufgemeinde ein.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Person die Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie nicht auf Vermutungen vertrauen. Ein kurzer Anruf beim Pfarrbüro klärt meist schneller, ob eine Konfirmations- oder Firmbescheinigung genügt, ob ein aktueller Taufschein erforderlich ist und wohin das Dokument geschickt werden soll.

Der Patenschein ist letztlich kein bürokratischer Selbstzweck. Er schafft Klarheit darüber, wer das Kind im kirchlichen Sinn begleiten kann. Wer die Zuständigkeit und die Unterlagen früh klärt, kann sich bei der Taufe ganz auf den eigentlichen Anlass konzentrieren.

Häufig gestellte Fragen

In der Regel ist das Wohnsitzpfarramt der Patin oder des Paten zuständig. Die Taufgemeinde kann in einer anderen Stadt liegen und nimmt die Bescheinigung anschließend zu den Taufunterlagen.

Evangelische Paten müssen meist getauft, Mitglied einer christlichen Kirche und konfirmiert sein; häufig gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Katholische Paten müssen grundsätzlich katholisch getauft, gefirmt, nicht ausgetreten und mindestens 16 Jahre alt sein.

Üblich sind vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie Angaben zum Kind, Tauftermin und zur Taufgemeinde. Je nach Pfarramt können außerdem ein Personalausweis, eine Tauf- oder Konfirmationsurkunde oder ein aktueller Taufschein erforderlich sein.

Viele Pfarrbüros stellen den Patenschein innerhalb weniger Werktage oder sofort aus. Die Bescheinigung ist normalerweise kostenlos, allerdings gibt es keine einheitliche bundesweite Gebührenregelung. Sinnvoll ist der Antrag etwa zwei bis vier Wochen vor der Taufe.

Bei einer katholischen Taufe kann eine evangelische Person in der Regel nicht als katholischer Pate eingetragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie jedoch als Taufzeuge möglich, während zusätzlich ein katholischer Pate benannt wird. Die Entscheidung trifft das zuständige Pfarramt.

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Volker Lorenz

Volker Lorenz

Mein Name ist Volker Lorenz, und ich bringe 15 Jahre Erfahrung im Bereich christliche Kultur, Glaube und Gemeinschaft mit. Schon früh habe ich eine tiefe Faszination für die Vielfalt des Glaubens und die Art und Weise entwickelt, wie Gemeinschaften zusammenkommen, um ihren Glauben zu leben. Diese Themen begleiten mich nicht nur in meinem persönlichen Leben, sondern auch in meiner schriftstellerischen Arbeit, wo ich versuche, komplexe Zusammenhänge verständlich zu erklären und aktuelle Entwicklungen in der christlichen Gemeinschaft zu beleuchten. In meinen Beiträgen konzentriere ich mich darauf, relevante Informationen klar und präzise zu präsentieren. Ich überprüfe stets meine Quellen und vergleiche verschiedene Perspektiven, um sicherzustellen, dass meine Leser gut informiert sind. Es ist mir wichtig, dass die Inhalte nicht nur nützlich, sondern auch nachvollziehbar und aktuell sind. Durch meine Arbeit möchte ich dazu beitragen, den Dialog über Glauben und Gemeinschaft zu fördern und ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Chancen in diesem Bereich zu schaffen.

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