Kirchensteuer-Nachzahlung - Ursachen, Fristen und Einspruch

10. Mai 2026

Bescheid über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Möglicherweise muss man Kirchensteuer nachzahlen.

Inhaltsverzeichnis

Eine unerwartete Kirchensteuer-Nachzahlung sorgt schnell für Unsicherheit, besonders wenn bisher jeden Monat Kirchenlohnsteuer vom Gehalt abging. Wer Kirchensteuer nachzahlen muss, findet die Ursache meist im Einkommensteuerbescheid, in zusätzlichen Einkünften oder in einer veränderten persönlichen Situation. Ich zeige, wie sich der Betrag zusammensetzt, welche Fristen gelten, wann ein Einspruch sinnvoll ist und wie sich eine neue Nachzahlung vermeiden lässt.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Kirchensteuer beträgt meist 8 oder 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, nicht des Bruttogehalts.
  • Eine Nachzahlung entsteht, wenn die bisher einbehaltene Kirchenlohnsteuer niedriger als die endgültige Jahressteuer war.
  • Die Zahlungsfrist steht im Bescheid und beträgt bei einer Einkommensteuer-Nachzahlung meist einen Monat nach Bekanntgabe.
  • Ein Einspruch muss normalerweise innerhalb eines Monats eingelegt werden.
  • Bei finanziellen Problemen können Sie vor dem Fälligkeitstermin Stundung oder Ratenzahlung beantragen.

Warum überhaupt eine Kirchensteuer-Nachzahlung entsteht

Die Kirchensteuer ist kein fester Monatsbeitrag, sondern ein Zuschlag zur Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der allgemeine Satz bei 8 Prozent, in den meisten anderen Ländern bei 9 Prozent. Entscheidend ist also nicht einfach das Bruttogehalt, sondern die Einkommensteuer, die nach allen relevanten Abzügen tatsächlich festgesetzt wird.

Der Arbeitgeber berechnet die Kirchenlohnsteuer jeden Monat auf Grundlage der bekannten elektronischen Lohnsteuermerkmale. Diese Vorauszahlung ist nur eine Annäherung. Erst mit der Steuererklärung werden Werbungskosten, Sonderausgaben, Bonuszahlungen, Nebeneinkünfte und weitere Faktoren vollständig berücksichtigt. Fällt die endgültige Steuer höher aus, weist der Bescheid die Differenz als Kirchensteuer-Nachzahlung aus.

Typische Ursache Warum dadurch eine Nachzahlung entstehen kann
Bonus, Abfindung oder Einmalzahlung Die monatlichen Abzüge haben die zusätzliche Einkommensteuer oft nicht vollständig erfasst.
Selbstständige oder freiberufliche Nebeneinkünfte Auf diese Einkünfte wurde während des Jahres häufig noch keine Kirchensteuer vorausgezahlt.
Mieteinnahmen oder Kapitalerträge Die Einkünfte werden teilweise erst in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren Das Splittingverfahren kann die gemeinsame Steuer anders verteilen als die monatlichen Lohnabzüge.
Besonderes Kirchgeld In einer glaubensverschiedenen Ehe können zusätzliche kirchensteuerliche Regeln greifen.

In meiner Erfahrung wird besonders die Abfindung unterschätzt. Auch wenn die Fünftelregelung die Belastung mildern kann, bleibt auf den steuerpflichtigen Teil oft zusätzliche Einkommen- und Kirchensteuer fällig. Eine Nachzahlung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Arbeitgeber falsch abgerechnet hat.

So wird der offene Betrag im Bescheid berechnet

Auf der ersten Seite des Steuerbescheids finden Sie normalerweise mehrere wichtige Zeilen. Achten Sie auf die festgesetzte Kirchensteuer, die bereits einbehaltene Kirchenlohnsteuer und den daraus errechneten Nachzahlungsbetrag. Die Kirchensteuer wird dabei nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern auf die festgesetzte Einkommensteuer angewendet.

Ein vereinfachtes Beispiel macht das Prinzip deutlich. Beträgt die festgesetzte Einkommensteuer 8.000 Euro und gilt ein Kirchensteuersatz von 9 Prozent, ergibt sich eine Kirchensteuer von 720 Euro. Wurden über das Gehalt bereits 500 Euro einbehalten, bleiben 220 Euro offen.

Die tatsächliche Berechnung kann etwas komplizierter sein. Kinderfreibeträge, die Art der Veranlagung, die Kirchensteuer des jeweiligen Bundeslandes und bei Ehepaaren die Einkommensverteilung können die Bemessungsgrundlage verändern. Deshalb ist die Rechnung „Bruttogehalt mal 9 Prozent“ fast immer falsch.

Welche Zahlen Sie miteinander vergleichen sollten

  • Prüfen Sie zuerst den Veranlagungszeitraum, also das Steuerjahr.
  • Vergleichen Sie die festgesetzte Kirchensteuer mit der Summe aus Kirchenlohnsteuer und Vorauszahlungen.
  • Kontrollieren Sie, ob Bonus, Abfindung, Vermietung oder selbstständige Einkünfte korrekt erfasst wurden.
  • Sehen Sie nach, ob die richtige Religionszugehörigkeit und der korrekte Austrittstermin gespeichert sind.

Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das macht die Nachzahlung nicht verschwinden, kann aber die Einkommensteuer im Zahlungsjahr beeinflussen. Entscheidend ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt und im richtigen Steuerjahr berücksichtigt wird.

Welche Frist gilt und wie Sie richtig zahlen

Das Fälligkeitsdatum steht im Steuerbescheid. Bei einer Einkommensteuer-Nachzahlung beträgt die Zahlungsfrist meist einen Monat nach Bekanntgabe. Maßgeblich bleibt trotzdem das konkrete Datum im Bescheid, denn bei Kirchensteuer können landesrechtliche Besonderheiten eine Rolle spielen.

Überweisen Sie den Betrag mit der passenden Steuernummer und dem angegebenen Verwendungszweck. Bei größeren Summen würde ich nicht bis zum letzten Tag warten. Eine frühzeitige Zahlung verhindert, dass aus einer überschaubaren Nachforderung zusätzliche Kosten entstehen.

Wird die Steuer nicht rechtzeitig entrichtet, kann ein Säumniszuschlag von 1 Prozent für jeden angefangenen Monat anfallen. Dabei wird der Rückstand zuvor auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Das Finanzamt kann außerdem Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Was bei finanziellen Schwierigkeiten möglich ist

Wenn die sofortige Zahlung eine echte Härte darstellen würde, können Sie beim Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Der Antrag sollte vor dem Fälligkeitstermin eingehen und Ihre finanzielle Lage nachvollziehbar erklären. Hilfreich sind ein realistischer Ratenvorschlag sowie Angaben zu Einkommen, laufenden Kosten und vorhandenen Rücklagen.

Eine Bewilligung ist nicht automatisch garantiert. Das Finanzamt prüft, ob die Forderung durch die Raten tatsächlich gesichert ist. Wer einfach nicht zahlt und erst auf eine Mahnung reagiert, verschlechtert seine Position unnötig.

Was Kirchenaustritt, Umzug und Ehe verändern können

Ein Kirchenaustritt wirkt nicht rückwirkend. In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde. Berlin nennt beispielsweise ausdrücklich das Ende dieses Monats als maßgeblichen Zeitpunkt. Da die Einzelheiten vom Landesrecht abhängen, sollten Sie die Austrittsbescheinigung und die Daten in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen sorgfältig vergleichen.

Wurde nach dem Austritt weiterhin Kirchenlohnsteuer einbehalten, lässt sich das häufig über die Steuererklärung korrigieren. Dafür brauchen Sie einen Nachweis über das Austrittsdatum. Eine rückwirkende Befreiung für Monate vor dem wirksamen Austritt ist normalerweise nicht zu erwarten.

Auch ein Umzug kann eine Rolle spielen. Die Kirchensteuersätze betragen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent. Wechselt der Wohnsitz während des Jahres, kann die Steuer zeitanteilig nach Monaten berechnet werden. Gerade bei einem Umzug zwischen einem 8-Prozent- und einem 9-Prozent-Land lohnt sich eine genaue Kontrolle.

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Die Besonderheit bei glaubensverschiedenen Ehen

Gehört nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche an, liegt eine glaubensverschiedene Ehe vor. Dann wird nicht einfach die gesamte gemeinsame Einkommensteuer mit dem Kirchensteuersatz multipliziert. Je nach Landesrecht kann die Kirchensteuer dem kirchenangehörigen Partner individuell zugerechnet werden oder es kann besonderes Kirchgeld eine Rolle spielen.

Das besondere Kirchgeld betrifft häufig den kirchenangehörigen Partner mit keinem oder deutlich geringerem eigenen Einkommen. Bereits gezahlte Kirchenlohnsteuer wird dabei normalerweise berücksichtigt. Dieser Bereich ist fehleranfällig, weil die Regeln nicht in allen Ländern gleich angewendet werden. Bei einer überraschenden Nachforderung sollten Ehepaare deshalb besonders die Berechnung der gemeinsamen Veranlagung prüfen.

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Ein Einspruch kommt infrage, wenn im Bescheid falsche Tatsachen stehen. Typische Beispiele sind ein unzutreffendes Austrittsdatum, eine falsch gespeicherte Konfession, nicht berücksichtigte Vorauszahlungen oder fehlerhaft übernommene Einkünfte. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe.

Der Einspruch muss nicht sofort vollständig begründet sein. Eine kurze Erklärung wie „Hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid und den Kirchensteuerbescheid Einspruch ein. Die Begründung reiche ich nach“ kann die Frist zunächst wahren. Die genaue Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ist dabei entscheidend.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Einkommensteuerbescheid und dem Kirchensteuerbescheid. Die Einkommensteuer bildet häufig die Grundlage für die Kirchensteuer. Wenn Sie die zugrunde liegenden Einkünfte bestreiten, sollten Sie den Grundlagenbescheid angreifen und nicht nur die Kirchensteuer isoliert beanstanden.

Ein Einspruch stoppt die Zahlung nicht automatisch. Wenn die Vollziehung bis zur Entscheidung ausgesetzt werden soll, müssen Sie zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Für den unstreitigen Teil würde ich trotzdem zahlen, damit keine unnötigen Säumniszuschläge entstehen.

Wie Sie eine neue Nachzahlung besser verhindern

Eine einzelne Nachzahlung lässt sich nicht immer vermeiden. Wer aber regelmäßig Nebeneinkünfte hat, kann beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen. Dann verteilt sich die Belastung besser über das Jahr, statt erst mit dem Steuerbescheid fällig zu werden.

Bei einer erwarteten Bonuszahlung, Abfindung oder größeren Kapitalauszahlung lohnt sich eine Rücklage. Als grobe Orientierung kann man zusätzlich zur Einkommensteuer auch den Kirchensteuersatz einplanen, also 8 oder 9 Prozent der darauf entfallenden Einkommensteuer. Das ist keine exakte Prognose, aber eine deutlich bessere Planung als die Hoffnung auf eine Erstattung.

Selbstständige sollten ihre Gewinnentwicklung mindestens quartalsweise prüfen. Ich halte eine einfache Tabelle mit Einnahmen, Ausgaben, bisher gezahlten Vorauszahlungen und geschätzter Einkommensteuer für hilfreicher als komplizierte Finanz-Apps. Entscheidend ist, dass die Rücklage nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt.

Was eine Nachzahlung über die eigene Steuerplanung zeigt

Eine Kirchensteuer-Nachzahlung ist meistens kein eigenständiges Problem, sondern ein Hinweis darauf, dass die unterjährigen Abzüge nicht mehr zu Ihrer tatsächlichen Einkommenssituation passen. Prüfen Sie deshalb nicht nur den offenen Betrag, sondern auch die Ursache dahinter.

Wer den Bescheid mit den bereits gezahlten Beträgen abgleicht, Fristen einhält und bei Bedarf rechtzeitig eine Ratenzahlung oder Anpassung der Vorauszahlungen beantragt, hat die Situation meist schnell unter Kontrolle. Bei hohen Beträgen, einer Abfindung, einer komplizierten Eheveranlagung oder strittigen Austrittsdaten ist professionelle steuerliche Beratung sinnvoller, als sich allein auf eine grobe Online-Berechnung zu verlassen.

Häufig gestellte Fragen

Die monatlich einbehaltene Kirchenlohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung. Eine Nachzahlung entsteht, wenn die endgültig festgesetzte Kirchensteuer höher ist, etwa wegen Bonuszahlungen, Abfindungen, Nebeneinkünften, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen.

Die Kirchensteuer beträgt meist 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 9 Prozent in den meisten anderen Bundesländern der festgesetzten Einkommensteuer. Von diesem Betrag werden Kirchenlohnsteuer und Vorauszahlungen abgezogen. Bei 8.000 Euro Einkommensteuer und einem Satz von 9 Prozent ergeben sich beispielsweise 720 Euro Kirchensteuer; wurden 500 Euro vorausgezahlt, bleiben 220 Euro offen.

Die Zahlungsfrist steht im Bescheid und beträgt bei einer Einkommensteuer-Nachzahlung meist einen Monat nach Bekanntgabe. Auch der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats eingelegt werden. Ein Einspruch stoppt die Zahlung nicht automatisch; dafür ist zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erforderlich.

Sie können vor dem Fälligkeitstermin beim Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Begründen Sie Ihre finanzielle Lage nachvollziehbar und schlagen Sie realistische Raten vor. Bei regelmäßigen Nebeneinkünften lässt sich außerdem eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, damit die Belastung gleichmäßiger über das Jahr verteilt wird.

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Timo Henning

Timo Henning

Mein Name ist Timo Henning und ich bringe über 10 Jahre Erfahrung in den Bereichen christliche Kultur, Glaube und Gemeinschaft mit. Mein Interesse an diesen Themen begann schon in meiner Jugend, als ich die wertvolle Rolle der Gemeinschaft in unserem Glaubensleben erkannte. Ich schreibe gerne über die Herausforderungen und Freuden, die mit dem Glauben verbunden sind, und möchte anderen helfen, ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der christlichen Traditionen zu entwickeln. In meinen Artikeln lege ich großen Wert darauf, Informationen klar und verständlich zu präsentieren. Dabei überprüfe ich meine Quellen sorgfältig und vergleiche verschiedene Perspektiven, um ein umfassendes Bild zu vermitteln. Ich bin bestrebt, aktuelle und nützliche Inhalte zu liefern, die Leser dazu anregen, über ihren eigenen Glauben nachzudenken und in Gemeinschaft zu wachsen.

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