Wer in Nordrhein-Westfalen Kirchensteuer zahlt, findet auf der Gehaltsabrechnung meist eine klare Zahl, aber nicht immer eine klare Erklärung dazu. Der reguläre Satz beträgt 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, nicht 9 Prozent des Bruttogehalts. Ich zeige, wie die Berechnung funktioniert, wann Abweichungen entstehen und worauf Mitglieder bei Lohnabrechnung, Steuererklärung und Kirchenaustritt achten sollten.
Die wichtigste Zahl zur Kirchensteuer in NRW steht schnell fest
- 9 Prozent der Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer gelten als regulärer Kirchensteuersatz.
- Die Kirchensteuer wird nicht vom Bruttoeinkommen, sondern von der staatlichen Steuer berechnet.
- Bei einer Einkommensteuer von 10.000 Euro entstehen grundsätzlich 900 Euro Kirchensteuer.
- Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und der Familienstand können die tatsächliche Höhe verändern.
- Bei einem Kirchenaustritt endet die Steuerpflicht in NRW grundsätzlich mit Ablauf des betreffenden Kalendermonats.
Wie viel Prozent Kirchensteuer gelten in NRW?
In Nordrhein-Westfalen beträgt der reguläre Kirchensteuersatz 9 Prozent. Das gilt für die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer im Land ebenso wie für die Kirchensteuer auf Lohnsteuer, Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer.
Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage. Gemeint ist die staatliche Einkommensteuer, die nach dem Einkommensteuertarif festgesetzt wird. Wer beispielsweise 10.000 Euro Einkommensteuer zahlt, muss normalerweise 900 Euro Kirchensteuer entrichten.
Diese 9 Prozent bedeuten also nicht, dass neun Prozent des Gehalts an die Kirche gehen. Bei einem Bruttolohn von 4.000 Euro im Monat kann die Kirchensteuer je nach Steuerklasse, Familienstand, Kindern, Freibeträgen und weiteren Abzügen deutlich unterschiedlich ausfallen. Genau diese Unterscheidung wird meiner Erfahrung nach am häufigsten übersehen.
| Festgesetzte staatliche Steuer | Kirchensteuer bei 9 Prozent |
|---|---|
| 5.000 Euro | 450 Euro |
| 10.000 Euro | 900 Euro |
| 15.000 Euro | 1.350 Euro |
Wie wird der Betrag konkret berechnet?
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer monatlich zusammen mit der Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Beträgt die monatliche Lohnsteuer beispielsweise 420 Euro, ergibt sich bei einem Satz von 9 Prozent eine Kirchensteuer von 37,80 Euro im Monat.
Die tatsächliche Berechnung erfolgt elektronisch über die Lohnsteuermerkmale. Dabei berücksichtigt die Finanzverwaltung unter anderem Steuerklasse, Kinderfreibeträge und weitere Angaben, die für die Einkommensteuer relevant sind. Die Zahl auf der Abrechnung ist deshalb meist genauer als eine einfache Rechnung mit dem Bruttogehalt.
Bei Selbstständigen und Rentnern läuft es anders
Wer selbstständig ist oder keine laufende Lohnabrechnung erhält, zahlt die Kirchensteuer in der Regel über Einkommensteuervorauszahlungen oder nach dem Einkommensteuerbescheid. Die Grundlage bleibt aber dieselbe: 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, soweit Kirchensteuerpflicht besteht.
Bei Renten kann Kirchensteuer anfallen, wenn die Rente oder weitere Einkünfte zu einer Einkommensteuer führen. Eine niedrige Rente ohne Einkommensteuer löst dagegen normalerweise auch keine reguläre Kirchensteuer aus.Warum die Kirchensteuer nicht einfach neun Prozent vom Einkommen ist
Die Kirchensteuer folgt der Einkommensteuer und übernimmt damit indirekt deren Staffelung. Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, zahlt entsprechend wenig oder keine reguläre Kirchensteuer. Bei höheren steuerpflichtigen Einkommen steigt der Betrag, weil auch die staatliche Einkommensteuer zunimmt.
Eine wichtige Rolle spielen Kinder- und Betreuungsfreibeträge. Sie können die für die Kirchensteuer maßgebliche Einkommensteuer mindern. Deshalb kann die Kirchensteuer auf einer Abrechnung niedriger ausfallen, als eine pauschale Rechnung mit dem Einkommensteuersatz vermuten lässt.
Die gezahlte Kirchensteuer kann außerdem grundsätzlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Das senkt nicht die bereits einbehaltene Kirchensteuer direkt, kann aber die steuerliche Belastung im Rahmen der Jahresveranlagung reduzieren. Bei Kirchensteuer auf Kapitalerträge gelten teilweise besondere technische Regeln.
Ein Unterschied zum Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden häufig verwechselt, obwohl sie nicht dasselbe sind. Der Solidaritätszuschlag wird nach eigenen Regeln berechnet, während die Kirchensteuer in NRW grundsätzlich 9 Prozent der Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer beträgt.Auch die Frage, ob Solidaritätszuschlag anfällt, sagt deshalb nichts darüber aus, wie hoch die Kirchensteuer ist. Für eine verlässliche Zahl zählt die konkrete Steuerberechnung auf der Lohnabrechnung oder im Steuerbescheid.
Welche Sonderfälle die Höhe verändern können
Der normale Prozentsatz ist klar, doch nicht jede familiäre oder finanzielle Situation wird nach demselben Muster behandelt. Besonders wichtig sind gemeinsame Veranlagungen, Kapitalerträge und ein Wechsel der Religionszugehörigkeit.
Ehe mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit
In einer glaubensverschiedenen Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes besonderes Kirchgeld erhoben werden. Das betrifft vor allem Fälle, in denen eine Person Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist, selbst aber nur geringe oder keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte hat, während der nicht kirchensteuerpflichtige Ehepartner den größeren Teil des gemeinsamen Einkommens erzielt.Das besondere Kirchgeld ist keine einfache zusätzliche Pauschale von 9 Prozent. Es richtet sich nach einer eigenen Tabelle und wird auf die bereits gezahlte Kirchensteuer angerechnet. Bei einer getrennten oder besonderen Veranlagung gelten andere Voraussetzungen. Wer verheiratet ist und eine solche Konstellation hat, sollte den Steuerbescheid besonders genau prüfen.
Kapitalerträge
Auch auf bestimmte Kapitalerträge kann Kirchensteuer erhoben werden. Bei einem Kapitalertrag von 10.000 Euro wird nicht einfach zusätzlich ein voller Betrag von 900 Euro angesetzt, weil Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und der Sonderausgabenabzug technisch miteinander verrechnet werden.
In der Praxis übernimmt häufig die Bank den Kirchensteuerabzug automatisch, sofern die erforderlichen elektronischen Religionsmerkmale vorliegen. Bei fehlenden oder veralteten Daten kann eine spätere Korrektur über die Steuererklärung notwendig werden.
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Kirchenaustritt
Wer in NRW wirksam aus der Kirche austritt, bleibt nicht automatisch bis zum Jahresende kirchensteuerpflichtig. Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam geworden ist.
Auf der nächsten Gehaltsabrechnung kann die Änderung dennoch verzögert sichtbar werden. Entscheidend ist dann der Zeitraum, für den die Kirchensteuer tatsächlich geschuldet war. Bei einer Einkommensteuerveranlagung wird das Jahr gegebenenfalls in Monate mit und ohne Kirchensteuerpflicht aufgeteilt.
Wo die Kirchensteuer auf Abrechnung und Steuerbescheid erscheint
Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung steht die Kirchensteuer meistens in einer eigenen Zeile neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Die Abkürzung kann je nach Lohnabrechnungsprogramm unterschiedlich aussehen, der Betrag lässt sich aber normalerweise eindeutig zuordnen.
Im Einkommensteuerbescheid werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer getrennt ausgewiesen. Ich empfehle, nicht nur auf den Jahresbetrag zu schauen, sondern auch zu prüfen, ob der Zeitraum der Kirchensteuerpflicht korrekt erfasst wurde.
- Prüfen, ob die Religionszugehörigkeit in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen stimmt.
- Die Kirchensteuerbescheinigung oder Lohnsteuerbescheinigung für die Steuererklärung aufbewahren.
- Nach einem Kirchenaustritt kontrollieren, ob die Änderung beim Arbeitgeber angekommen ist.
- Bei einer glaubensverschiedenen Ehe auf einen möglichen Hinweis zum besonderen Kirchgeld achten.
- Bei größeren Kapitalerträgen die automatische Berechnung der Bank mit den Steuerunterlagen abgleichen.
Nach Angaben der Finanzverwaltung NRW kann die gezahlte Kirchensteuer grundsätzlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Die steuerliche Entlastung hängt allerdings von der gesamten Einkommensteuererklärung ab und entspricht nicht automatisch dem zuvor gezahlten Kirchensteuerbetrag.
Was von den neun Prozent für die persönliche Rechnung bleibt
Die kurze Antwort auf die Frage nach dem Kirchensteuersatz in NRW lautet 9 Prozent der staatlichen Einkommensteuer. Wie viele Euro daraus tatsächlich entstehen, hängt aber nicht vom Brutto allein ab, sondern von der individuellen Einkommensteuer, den Freibeträgen, der familiären Situation und möglichen Sonderfällen.
Für eine realistische Einschätzung genügt deshalb ein Blick auf die Lohnsteuer oder den Einkommensteuerbescheid. Wer seine Kirchensteuer bewusst einordnen möchte, sollte außerdem berücksichtigen, dass sie in der Steuererklärung grundsätzlich abziehbar ist und bei einem wirksamen Austritt nicht automatisch bis zum Jahresende weiterläuft.