Wer die Finanzierung eines Bistums verstehen will, stößt schnell auf eine scheinbare Widersprüchlichkeit: Einerseits lebt die Kirche vor allem von Kirchensteuern, andererseits werden Bischofsgehälter in Deutschland teilweise aus staatlichen Leistungen getragen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen direkter Besoldung, kirchlichen Einnahmen und historischen Staatsleistungen.
Die wichtigsten Fakten zur Finanzierung eines Bischofs
- Keine einheitliche Regelung: Die Finanzierung hängt vom Bundesland, der Konfession und den jeweiligen Staatskirchenverträgen ab.
- Staatsleistungen: In mehreren Ländern fließen pauschale Zahlungen an Kirchen, aus denen unter anderem die Leitung eines Bistums finanziert werden kann.
- Kirchensteuer: Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der katholischen Bistümer und finanziert zahlreiche kirchliche Aufgaben.
- Keine Überweisung an den Bischof: Der Staat beschäftigt Bischöfe normalerweise nicht wie Beamte und zahlt ihnen kein bundesweit einheitliches Gehalt.
- Kirchen und Staat: Zuschüsse für Kindergärten, Krankenhäuser oder Denkmalschutz sind von der persönlichen Besoldung eines Bischofs zu unterscheiden.

Wer bezahlt den Bischof in Deutschland
Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf das Bundesland und die konkrete kirchliche Ordnung an. Bei vielen katholischen Bischöfen und evangelischen Landesbischöfen stammen die Mittel für die Besoldung aus kirchlichen Haushalten, die wiederum durch Staatsleistungen, Kirchensteuern und weitere Einnahmen gespeist werden.
Die oft gehörte Aussage „Der Staat bezahlt den Bischof“ ist deshalb nicht völlig falsch, aber zu grob. In mehreren Bundesländern erhält die Kirche sogenannte Staatsleistungen. Diese werden als pauschale Beträge an die jeweilige Kirche gezahlt und sind nicht automatisch einer einzelnen Person zugeordnet.
Der Bischof ist dadurch in der Regel kein Staatsbeamter. Er wird von seiner Kirche eingesetzt und übt ein kirchliches Leitungsamt aus. Das Land überweist normalerweise auch kein persönliches Monatsgehalt direkt an den Bischof, sondern erfüllt historische und vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Kirche.
Welche Rolle die Kirchensteuer spielt
Die Kirchensteuer ist die wichtigste laufende Einnahmequelle vieler katholischer Bistümer. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz stammen mehr als 80 Prozent der Einnahmen der Bistümer aus dieser Steuer. Sie finanziert unter anderem Pfarrgemeinden, Seelsorge, Verwaltung, Bildung, Personal und soziale Projekte.
In den meisten Bundesländern beträgt die Kirchensteuer neun Prozent der festgesetzten Einkommen- oder Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent. Sie wird also nicht direkt vom Bruttolohn berechnet, sondern auf Grundlage der staatlichen Einkommensteuer.
Das Finanzamt zieht die Kirchensteuer für die anerkannten Religionsgemeinschaften ein und leitet sie weiter. Für diesen Verwaltungsdienst erhält der Staat eine Gebühr. Diese Zusammenarbeit bedeutet jedoch nicht, dass der Staat die Kirche finanziert. Es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Erhebung einer kirchlichen Steuer.
Aus der Kirchensteuer wird nicht nur die Leitungsebene bezahlt. Auch die Gehälter von Pfarrerinnen und Pfarrern, Kirchenmusikerinnen, Verwaltungsmitarbeitern und vielen weiteren Beschäftigten hängen an den kirchlichen Haushalten. Ich halte es deshalb für irreführend, die Kirchensteuer ausschließlich mit dem Einkommen eines Bischofs zu verbinden.
Was Staatsleistungen mit der Geschichte von 1803 zu tun haben
Die Staatsleistungen gehen im Kern auf die Säkularisation zurück. Besonders im Jahr 1803 wurden umfangreiche kirchliche Güter und Besitzungen eingezogen. Als Ausgleich entstanden Verpflichtungen der späteren Länder gegenüber den Kirchen, die in Gesetzen und Staatskirchenverträgen weitergeführt wurden.
Rechtlich werden diese Zahlungen heute unter anderem durch Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung geschützt. Die Evangelische Kirche in Deutschland verweist darauf, dass die Höhe und Ausgestaltung in den jeweiligen Verträgen zwischen Ländern und Kirchen geregelt sind.
Wichtig ist der Verwendungszweck. Staatsleistungen sind häufig nicht zweckgebunden auf das Gehalt eines bestimmten Bischofs. Die Kirche kann die pauschalen Mittel innerhalb ihrer rechtlichen und finanziellen Ordnung verwenden. Dazu können Besoldung, Versorgung, Verwaltung oder andere Aufgaben der kirchlichen Leitung gehören.
Davon zu unterscheiden sind staatliche Zahlungen für konkrete Leistungen. Wenn ein Bundesland einen Teil der Kosten für einen Kindergarten, ein Krankenhaus, eine Schule oder die Restaurierung eines denkmalgeschützten Gebäudes übernimmt, handelt es sich nicht automatisch um eine Finanzierung des Bischofs. Bezahlt wird dann eine bestimmte öffentliche oder soziale Aufgabe.
Warum die Regelung nicht überall gleich aussieht
Deutschland hat kein einheitliches Modell für alle Bistümer und Landeskirchen. Die historischen Verträge unterscheiden sich von Land zu Land. Auch die Frage, ob eine staatliche Leistung ausdrücklich für bestimmte kirchliche Ämter vorgesehen ist oder als Gesamtbetrag gezahlt wird, ist regional verschieden.
| Finanzierungsquelle | Wer zahlt | Wofür sie typischerweise verwendet wird |
|---|---|---|
| Kirchensteuer | Kirchensteuerpflichtige Mitglieder über das staatliche Steuersystem | Seelsorge, Personal, Gemeinden, Verwaltung und kirchliche Angebote |
| Staatsleistungen | Vor allem die Bundesländer | Historisch begründete pauschale Leistungen für kirchliche Aufgaben |
| Spenden und Kollekten | Mitglieder und andere Unterstützer | Konkrete Projekte, Hilfeleistungen und Gemeindearbeit |
| Vermögenserträge | Erträge aus kirchlichem Vermögen | Finanzierung des jeweiligen kirchlichen Haushalts |
| Öffentliche Zuschüsse | Bund, Länder, Kommunen oder Sozialversicherungsträger | Bestimmte soziale, kulturelle oder bauliche Leistungen |
In Bayern bestehen beispielsweise besondere kirchenrechtliche und staatliche Vereinbarungen, die auch die Finanzierung kirchlicher Leitungsämter berühren. In anderen Ländern wird stärker mit einem zusammengefassten Gesamtbetrag gearbeitet. Eine bundesweit identische Gehaltsabrechnung gibt es daher nicht.
Auch die Stadtstaaten und Länder ohne vergleichbare historische Verpflichtungen können abweichende Regelungen haben. Wer eine konkrete Summe oder den genauen Finanzierungsträger wissen möchte, muss deshalb immer das zuständige Bistum, die Landeskirche und das Landesrecht betrachten.
Wie hoch ist das Gehalt eines Bischofs
Eine allgemeingültige Zahl lässt sich nicht seriös nennen. Die Besoldung orientiert sich in einigen Ländern an staatlichen Besoldungsgruppen für hohe Leitungsämter, in anderen Fällen an kirchlichen Regelungen oder vertraglichen Vereinbarungen. Zusätzlich können Dienstwohnung, Altersversorgung und weitere Sachleistungen eine Rolle spielen.
In der öffentlichen Debatte werden häufig Besoldungsgruppen wie B6 bis B11 genannt. Das sind jedoch keine bundesweit verbindlichen Bischofsgehälter. Die tatsächlichen Bruttobeträge unterscheiden sich nach Land, Amt, Kirchenprovinz und aktueller Besoldungstabelle.
Ich würde deshalb vorsichtig sein, einzelne Medienzahlen als allgemeines Monatsgehalt aller Bischöfe zu behandeln. Selbst wenn eine Besoldung an ein staatliches Modell angelehnt ist, sagt das noch nichts darüber aus, aus welchem einzelnen Topf das Geld im jeweiligen Jahr tatsächlich stammt.
Zur Gesamtvergütung gehören außerdem nicht nur die monatlichen Zahlungen. Eine Dienstwohnung, Büro, Dienstwagen oder die Finanzierung notwendiger Amtsaufgaben sind keine privaten Gehaltsbestandteile im einfachen Sinn. Sie müssen von persönlichem Einkommen und kirchlichen Betriebskosten getrennt betrachtet werden.
Was Steuerzahler und Kirchenmitglieder daraus ableiten können
Wer keiner steuererhebenden Kirche angehört, zahlt normalerweise keine Kirchensteuer. Staatsleistungen werden dagegen aus den Haushalten der Bundesländer erbracht und damit aus allgemeinen öffentlichen Mitteln finanziert. Genau deshalb sind sie politisch und gesellschaftlich umstritten.
Die Debatte dreht sich weniger um die Frage, ob ein Land heute persönlich den Bischof anstellt. Im Mittelpunkt steht vielmehr, ob historische Staatsleistungen dauerhaft fortbestehen sollen und wie eine mögliche Ablösung rechtlich und finanziell aussehen könnte.
Für Kirchenmitglieder ist außerdem wichtig, dass die Kirchensteuer nicht automatisch ausschließlich für Gottesdienste oder Bischofsgehälter verwendet wird. Sie trägt den gesamten kirchlichen Haushalt. Über die Verteilung entscheiden je nach Land und Kirche verschiedene kirchliche Gremien, Haushaltspläne und Kontrollorgane.
Mein praktischer Rat lautet daher, drei Fragen auseinanderzuhalten: Geht es um das persönliche Einkommen eines Bischofs, um den Haushalt der Kirche oder um eine staatliche Zahlung für eine konkrete Einrichtung? Erst diese Trennung macht die Finanzierung verständlich und verhindert die häufigsten Missverständnisse.
Was hinter der einfachen Frage nach dem Zahler steckt
Die sachlich richtige Antwort ist eine Mischform. Kirchliche Mittel, Kirchensteuern, Vermögenserträge und in bestimmten Ländern Staatsleistungen können gemeinsam zur Finanzierung kirchlicher Leitungsaufgaben beitragen. Der Staat zahlt den Bischof also meist nicht wie einen eigenen Beamten, doch öffentliche Mittel können über historische Staatsleistungen indirekt zur Besoldung beitragen.
Wer es ganz genau wissen möchte, sollte den veröffentlichten Haushaltsplan des jeweiligen Bistums oder der Landeskirche prüfen. Dort zeigt sich besser als in verkürzten Schlagzeilen, welche Einnahmen vorhanden sind, welche Ausgaben für Personal anfallen und wie stark die Finanzierung von Kirchensteuer oder staatlichen Leistungen abhängt.