Kirchensteuer erklärt - Wer zahlt sie und was gilt beim Austritt?

20. Oktober 2026

Kupferne Spendenbox mit Kreuz, neben einer Reihe von Büchern. Hier wird die Frage "was ist Konfession Steuer" thematisiert.

Inhaltsverzeichnis

Auf der Gehaltsabrechnung steht manchmal eine Abkürzung wie „KiSt“ oder im Steuerprofil die Angabe zur Konfession. Gemeint ist damit in Deutschland meist die Kirchensteuer, also ein Beitrag von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften. Ich erkläre, wer sie zahlt, wie sie berechnet wird, wofür sie verwendet wird und was sich bei Steuererklärung, Ehe oder Kirchenaustritt ändert.

Die wichtigsten Fakten zur Kirchensteuer auf einen Blick

  • Keine eigene Steuerart: „Konfessionssteuer“ ist meist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Kirchensteuer.
  • 8 oder 9 Prozent: Berechnet wird sie auf die festgesetzte Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer, nicht direkt auf das Bruttogehalt.
  • Mitgliedschaft entscheidet: Zahlungspflichtig sind grundsätzlich Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mit steuerpflichtigem Einkommen.
  • Steuerlich absetzbar: Gezahlte Kirchensteuer kann in der Regel als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
  • Kirchenaustritt beendet die Pflicht: Der genaue Zeitpunkt hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Grafiken erklären, was Konfession Steuer ist, wie man austritt und wohin das Geld fließt. #evangelischfuerdich

Was mit Konfessionssteuer eigentlich gemeint ist

Eine eigenständige deutsche Steuer namens „Konfessionssteuer“ gibt es im allgemeinen Sprachgebrauch nicht. Fast immer ist damit die Kirchensteuer gemeint. Sie wird von Kirchen und bestimmten Religionsgemeinschaften bei ihren Mitgliedern erhoben, wenn diese in Deutschland wohnen und Einkommensteuer zahlen.

Die Bezeichnung „Konfession“ erscheint vor allem im steuerlichen Meldeverfahren. Sie zeigt, ob eine Person beispielsweise evangelisch, katholisch oder Mitglied einer anderen steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Daraus kann sich ein Eintrag für die Kirchensteuer in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, kurz ELStAM, ergeben.

Ich halte eine Unterscheidung für besonders wichtig: Die Kirchensteuer ist kein freiwilliger Mitgliedsbeitrag wie eine Spende. Sie ist rechtlich an die Mitgliedschaft und an die persönliche Steuerpflicht geknüpft. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt normalerweise keine Kirchensteuer.

Wer Kirchensteuer zahlt und wer nicht

Kirchensteuer zahlen in Deutschland typischerweise Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche. Auch einige jüdische Gemeinden und weitere als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften können ein eigenes Steuererhebungsrecht haben. Entscheidend ist deshalb nicht allein die persönliche Bezeichnung einer Religion, sondern die konkrete Mitgliedschaft und die Regelung im jeweiligen Bundesland.

Ohne festgesetzte Einkommensteuer fällt in der Regel auch keine Kirchensteuer an. Wer beispielsweise nur ein sehr niedriges Einkommen bezieht und keine Einkommensteuer zahlt, muss meist keine Kirchensteuer entrichten. Bei Arbeitslohn wird der Betrag direkt über die Lohnabrechnung einbehalten.

Auf der Abrechnung ist die Kirchensteuer häufig mit „KiSt“ abgekürzt. Sie wird nicht mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt und ist auch kein zusätzlicher Prozentsatz vom Bruttolohn. Genau diese Verwechslung führt meiner Erfahrung nach besonders oft zu falschen Vorstellungen über die tatsächliche Höhe.

Wie hoch die Kirchensteuer tatsächlich ist

Der normale Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent der Einkommen- oder Lohnsteuer. In den übrigen Bundesländern sind es grundsätzlich 9 Prozent. Maßgeblich ist also die bereits berechnete Einkommensteuer und nicht das gesamte Bruttoeinkommen.

Beispiel Bayern oder Baden-Württemberg Übrige Bundesländer
Festgesetzte Einkommensteuer von 400 Euro 32 Euro Kirchensteuer 36 Euro Kirchensteuer
Festgesetzte Einkommensteuer von 6.000 Euro im Jahr 480 Euro Kirchensteuer 540 Euro Kirchensteuer

Ein einfaches Rechenbeispiel macht den Unterschied klar. Beträgt die monatliche Lohnsteuer 500 Euro, entstehen daraus 40 Euro Kirchensteuer bei einem Satz von 8 Prozent oder 45 Euro bei einem Satz von 9 Prozent. Wie hoch die Lohnsteuer selbst ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen, Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Abzügen ab.

Bei sehr hohen Einkommen kann in vielen Fällen eine sogenannte Kappung gelten. Dabei wird die Kirchensteuer auf einen bestimmten Anteil des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Die Voraussetzungen und der Kappungssatz unterscheiden sich jedoch nach Kirchensteuerrecht und Bundesland, weshalb ich hier immer den konkreten Einkommensteuerbescheid prüfen würde.

Wofür die Einnahmen verwendet werden

Die Kirchensteuer finanziert Aufgaben, die Gemeinden und Landeskirchen beziehungsweise Bistümer gemeinsam tragen. Dazu gehören unter anderem Gottesdienste, Seelsorge, kirchliche Bildungsarbeit, Jugendarbeit und die Unterhaltung von Kirchengebäuden.

Auch soziale Angebote werden unterstützt, etwa Beratungsstellen, Hospizarbeit, Einrichtungen für Familien oder Projekte der Diakonie. Dabei ist die Finanzierung sozialer Träger oft gemischt und kann zusätzlich aus öffentlichen Mitteln, Leistungsentgelten und Spenden bestehen. Die Kirchensteuer allein bezahlt also nicht jedes kirchliche oder soziale Angebot.

Der Staat zieht die Kirchensteuer in vielen Bundesländern über die Finanzverwaltung ein und leitet sie an die Religionsgemeinschaften weiter. Dafür erhalten die staatlichen Stellen eine Gebühr. Die Kirchensteuer ist deshalb keine staatliche Subvention, sondern eine Abgabe der Kirchenmitglieder, deren Einzug der Staat verwaltungstechnisch unterstützt.

Ob man diese Finanzierungsform überzeugend findet, ist auch eine Frage des persönlichen Kirchenverständnisses. Ich finde es sinnvoll, die Steuer nicht nur als Abzug auf der Gehaltsabrechnung zu sehen, sondern auch danach zu fragen, welche örtlichen Angebote tatsächlich bestehen und wie transparent die zuständige Kirche über ihre Mittel informiert.

Was Steuererklärung und Ehe verändern können

Die gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Das bedeutet nicht, dass der gesamte Betrag zurückerstattet wird. Vielmehr reduziert er das zu versteuernde Einkommen und kann dadurch die Einkommensteuer mindern.

Bei Ehepaaren kommt es darauf an, welcher Religionsgemeinschaft beide Personen angehören und ob sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden. Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe gehören beide Ehepartner steuererhebenden, aber unterschiedlichen Kirchen an. Bei einer glaubensverschiedenen Ehe ist nur eine Person Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.

In bestimmten Fällen kann bei gemeinsamer Veranlagung ein besonderes Kirchgeld eine Rolle spielen, insbesondere wenn nur ein Ehepartner Kirchenmitglied ist und der andere ein höheres Einkommen erzielt. Das ist keine automatische Zusatzsteuer für jede Ehe. Die genaue Regelung hängt vom Bundesland, der Religionsgemeinschaft und der steuerlichen Situation ab.

Wer unsicher ist, sollte den Einkommensteuerbescheid und die Hinweise des zuständigen Kirchensteueramts vergleichen. Gerade bei Ehe, Kapitalerträgen oder einem unterjährigen Ein- oder Austritt entstehen Berechnungen, die ein gewöhnlicher Brutto-Netto-Rechner nicht vollständig abbildet.

Was beim Kirchenaustritt steuerlich passiert

Ein Kirchenaustritt wird in Deutschland nach den Regeln des jeweiligen Bundeslandes erklärt, häufig beim Amtsgericht oder beim Standesamt. Dafür werden meist eine Identitätsbescheinigung und eine Gebühr benötigt. Die Kosten liegen oft bei ungefähr 30 Euro, können regional aber abweichen.

Mit dem wirksamen Austritt endet grundsätzlich auch die Kirchensteuerpflicht. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bundesweit einheitlich. Je nach Land endet sie mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde, oder zum Beginn des folgenden Monats.

  1. Den Austritt bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erklären.
  2. Die Austrittsbescheinigung sorgfältig aufbewahren.
  3. Die nächste Gehaltsabrechnung auf den Wegfall der Kirchensteuer prüfen.
  4. Bei einer Einkommensteuererklärung das Austrittsdatum korrekt angeben.

Die Meldung wird normalerweise elektronisch an die zuständigen Stellen weitergegeben. Trotzdem würde ich die erste Abrechnung nach dem Austritt kontrollieren. Bei Fehlern lässt sich mit der Bescheinigung und dem Austrittsdatum klären, ab welchem Monat keine Kirchensteuer mehr hätte einbehalten werden dürfen.

Ein Austritt beendet die staatliche Kirchensteuerpflicht, kann aber kirchenrechtliche Folgen haben. Welche Auswirkungen das beispielsweise auf bestimmte kirchliche Dienste, Sakramente oder ehrenamtliche Aufgaben hat, richtet sich nach der jeweiligen Kirche und dem konkreten Fall. Steuerlich ist außerdem kein separater „Austritt nur aus der Steuer“ vorgesehen. Die Steuerpflicht folgt der rechtlich wirksamen Beendigung der Mitgliedschaft.

Die entscheidende Unterscheidung für die eigene Abrechnung

Wenn auf der Lohnabrechnung ein Betrag für die Konfession auftaucht, handelt es sich in der Regel um Kirchensteuer und nicht um eine zusätzliche Steuer auf das Bruttogehalt. Die wichtigsten Prüfpunkte sind Religionszugehörigkeit, Bundesland, Höhe der Einkommensteuer und Zeitpunkt eines möglichen Austritts.

Wer Mitglied bleiben möchte, kann die gezahlte Kirchensteuer in der Steuererklärung berücksichtigen und sich über die Verwendung in der eigenen Gemeinde informieren. Wer austreten will, sollte den regionalen Ablauf und das genaue Wirksamkeitsdatum kennen. Damit lassen sich die häufigsten Missverständnisse vermeiden, ohne die finanzielle und persönliche Bedeutung der Kirchenmitgliedschaft auf eine einzelne Zahl zu reduzieren.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg grundsätzlich 8 Prozent der festgesetzten Einkommen- oder Lohnsteuer. In den übrigen Bundesländern sind es meist 9 Prozent. Bei 500 Euro monatlicher Lohnsteuer entstehen somit 40 beziehungsweise 45 Euro Kirchensteuer.

Zahlungspflichtig sind grundsätzlich Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, wenn sie Einkommensteuer zahlen. Ohne festgesetzte Einkommensteuer fällt normalerweise auch keine Kirchensteuer an. Wer keiner solchen Religionsgemeinschaft angehört, zahlt in der Regel keine Kirchensteuer.

Ja, gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Sie wird nicht vollständig erstattet, sondern reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann dadurch die Einkommensteuer mindern.

Mit dem wirksamen Austritt endet grundsätzlich auch die Kirchensteuerpflicht. Je nach Bundesland gilt dies mit Ablauf des Monats der Erklärung oder ab dem folgenden Monat. Die Austrittsbescheinigung sollte aufbewahrt und die nächste Gehaltsabrechnung kontrolliert werden.

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Erhard Bernhardt

Erhard Bernhardt

Mein Name ist Erhard Bernhardt und ich schreibe seit 7 Jahren über christliche Kultur, Glauben und Gemeinschaft. Mein Interesse an diesen Themen entwickelte sich schon früh, als ich begann, die tieferen Fragen des Lebens und des Glaubens zu erforschen. Es fasziniert mich, wie der Glaube Menschen verbindet und Gemeinschaften stärkt. In meinen Texten konzentriere ich mich darauf, komplexe Themen verständlich zu machen und aktuelle Entwicklungen in der christlichen Kultur zu beleuchten. Dabei lege ich großen Wert auf sorgfältige Recherche und die Überprüfung von Quellen, um sicherzustellen, dass meine Leserinnen und Leser stets gut informierte und präzise Informationen erhalten. Mein Ziel ist es, einen Raum zu schaffen, in dem Fragen gestellt und Antworten gefunden werden können, und ich freue mich darauf, meine Perspektiven und Erkenntnisse mit Ihnen zu teilen.

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