Auf dem Gehaltszettel wirkt die Kirchensteuer oft wie ein kleiner Zusatzbetrag, doch ihre Berechnung folgt einer klaren Regel. Entscheidend ist nicht das Bruttogehalt, sondern grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer. Ich zeige, wovon die Kirchensteuer berechnet wird, welche Einkünfte eine Rolle spielen, wie die Rechnung mit konkreten Zahlen aussieht und wann Sonderregeln greifen.
Die wichtigste Rechenregel in einem Satz
- Bemessungsgrundlage ist meist die Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer, nicht das Bruttogehalt.
- Der Kirchensteuersatz beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst meistens 9 Prozent.
- Ohne festgesetzte Einkommensteuer fällt normalerweise auch keine Kirchensteuer an.
- Steuerklasse, Familienstand, Kinderfreibeträge und abzugsfähige Kosten beeinflussen die Höhe indirekt.
- Bei Kapitalerträgen, konfessionsverschiedenen Ehen und hohen Einkommen gelten besondere Regeln.
Die Kirchensteuer knüpft an die Einkommensteuer an
Die Kirchensteuer ist in Deutschland ein Zuschlag zur Einkommensteuer. Praktisch bedeutet das: Zuerst wird ermittelt, wie hoch die Einkommensteuer ist. Auf diesen Betrag wird anschließend der Kirchensteuersatz angewendet. Das Bundesportal fasst die Grundregel mit 8 oder 9 Prozent der Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer zusammen.
Die einfache Formel lautet daher meist:
Kirchensteuer = festgesetzte Einkommensteuer × 8 oder 9 Prozent
Bei Arbeitnehmern wird die Steuer monatlich zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten. Bei Selbstständigen oder Personen mit weiteren Einkünften ergibt sich der endgültige Betrag meist erst aus dem Einkommensteuerbescheid. Ich halte die Unterscheidung für wichtig, weil viele Menschen fälschlich annehmen, die Kirchensteuer werde direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Wer beispielsweise 5.000 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlt, zahlt bei einem Kirchensteuersatz von 9 Prozent zusätzlich 450 Euro Kirchensteuer. In Bayern oder Baden-Württemberg wären es bei demselben Einkommensteuerbetrag 400 Euro.
Welche Einkünfte die Berechnung beeinflussen
Maßgeblich ist nicht eine einzelne Einnahme, sondern das steuerpflichtige Einkommen nach den Regeln des Einkommensteuerrechts. Dazu können unter anderem Arbeitslohn, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen, Renteneinkünfte oder bestimmte Kapitalerträge gehören.
Von den Einnahmen werden zuvor zulässige Abzüge berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Werbungskosten, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder bestimmte Sonderausgaben. Erst daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, also der Betrag, auf dessen Grundlage das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet.
Die Kirchensteuer folgt deshalb der Einkommensteuer, ohne einfach ein fester Prozentsatz des Gehalts zu sein. Zwei Personen mit demselben Bruttolohn können unterschiedlich viel zahlen, wenn sie verschiedene Steuerklassen, Kinderfreibeträge, abzugsfähige Kosten oder weitere Einkünfte haben.
Was normalerweise nicht unmittelbar besteuert wird
Ein steuerfreier Betrag erhöht die Kirchensteuer nicht. Auch der Grundfreibetrag wirkt indirekt entlastend, weil auf diesen Teil des Einkommens keine Einkommensteuer anfällt. Fallen am Ende 0 Euro Einkommensteuer an, entsteht in der Regel ebenfalls keine reguläre Kirchensteuer.
Das gilt allerdings nicht für jede denkbare kirchenrechtliche Nebenregel. In bestimmten Fällen, etwa bei Ehepaaren mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit, kann ein besonderes Kirchgeld eine Rolle spielen. Darauf komme ich später zurück, weil dort die einfache Prozentrechnung nicht genügt.
So lässt sich der Betrag überschlägig berechnen
Für eine schnelle Kontrolle reicht meist der Blick auf die festgesetzte Einkommensteuer oder auf die ausgewiesene Lohnsteuer. Die folgende Tabelle zeigt die Grundrechnung ohne Sonderfälle:
| Einkommensteuer | 8 Prozent Kirchensteuer | 9 Prozent Kirchensteuer |
|---|---|---|
| 2.000 Euro | 160 Euro | 180 Euro |
| 5.000 Euro | 400 Euro | 450 Euro |
| 10.000 Euro | 800 Euro | 900 Euro |
Bei monatlicher Abrechnung wird der Jahresbetrag in der Regel auf die zwölf Monate verteilt. Ein Jahresbetrag von 450 Euro entspricht daher ungefähr 37,50 Euro pro Monat. Auf der Lohnabrechnung kann der Betrag trotzdem leicht schwanken, wenn sich das Gehalt, Einmalzahlungen oder die persönlichen Lohnsteuermerkmale verändern.
Die Rechnung bleibt eine Näherung, wenn nur das Bruttogehalt bekannt ist. Für eine verlässliche Kontrolle brauche ich mindestens den tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuerbetrag, den Kirchensteuersatz des Bundeslandes und die Information, ob im betreffenden Zeitraum Kirchensteuerpflicht bestand.
Warum der Wohnort einen Unterschied macht
Der Kirchensteuersatz wird nicht bundesweit einheitlich festgelegt. In Bayern und Baden-Württemberg gelten 8 Prozent, in den meisten anderen Bundesländern 9 Prozent. Entscheidend ist grundsätzlich der Ort, an dem die steuerpflichtige Person kirchensteuerlich geführt wird, nicht der Sitz der Kirchengemeinde.
| Bundesland | Üblicher Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Bayern | 8 Prozent |
| Baden-Württemberg | 8 Prozent |
| Übrige Bundesländer | 9 Prozent |
Bei kleinen Einkommen ist der Unterschied oft überschaubar. Bei einer Einkommensteuer von 10.000 Euro liegen zwischen 8 und 9 Prozent jedoch bereits 100 Euro pro Jahr. Deshalb lohnt es sich, bei einem Umzug die elektronischen Lohnsteuermerkmale und die Religionszugehörigkeit zu prüfen.
Die Kirchensteuer wird in vielen Fällen von den Finanzämtern der Länder eingezogen und an die zuständige Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Die konkrete Verwendung und einzelne kirchenrechtliche Regeln können sich dennoch zwischen den Landeskirchen und Bistümern unterscheiden.
Diese Sonderfälle verändern die Rechnung
Kapitalerträge
Auf steuerpflichtige Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne kann neben der Kapitalertragsteuer auch Kirchensteuer anfallen. Sie wird nicht einfach mit 8 oder 9 Prozent auf den gesamten Kapitalertrag aufgeschlagen, sondern an die Kapitalertragsteuer gekoppelt.
Bei einem steuerpflichtigen Kapitalertrag von 1.000 Euro und einem Kirchensteuersatz von 9 Prozent liegt die Kirchensteuer wegen der gesetzlichen Berechnungssystematik bei rund 21,99 Euro, sofern kein Freibetrag oder Verlustausgleich greift. Der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren kann die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage reduzieren.
Banken können die Kirchensteuer automatisch einbehalten, wenn ihnen die erforderlichen Religionsmerkmale vorliegen. Bei ausländischen Konten oder nicht automatisch erfassten Kapitalerträgen muss die Erklärung gegebenenfalls selbst über die Einkommensteuererklärung erfolgen.
Konfessionsverschiedene Ehe
Gehören Ehepartner unterschiedlichen oder nur einer der beiden keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an, kann die gemeinsame Veranlagung besondere Folgen haben. Neben der anteiligen Kirchensteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen das besondere Kirchgeld relevant werden.
Ob diese Regel greift, hängt unter anderem vom gemeinsamen Einkommen, der Religionszugehörigkeit und dem jeweiligen Kirchensteuerrecht ab. Ich würde in diesem Fall nicht allein mit einem Online-Rechner arbeiten, sondern den Einkommensteuerbescheid oder eine Auskunft des Finanzamts prüfen.
Sehr hohe Einkommen
Einige Landeskirchen sehen eine Begrenzung, die sogenannte Kappung, vor. Dabei wird die Kirchensteuer ab einer bestimmten Einkommenshöhe nicht unbegrenzt anhand der Einkommensteuer weiter erhöht, sondern auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens begrenzt.
Die Voraussetzungen und Grenzen unterscheiden sich. Eine Kappung erfolgt außerdem nicht immer automatisch. Bei hohen Einkommen kann ein Antrag nötig sein, weshalb sich eine individuelle Prüfung besonders lohnt.Lesen Sie auch: Kirchensteuer auf der Gehaltsabrechnung - So lesen Sie sie richtig
Kirchenaustritt
Mit dem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht nicht zwingend am selben Tag. Maßgeblich sind die kirchenrechtlich und steuerlich geltenden Austrittsregelungen des jeweiligen Bundeslandes. Auf der Lohnabrechnung kann der Einbehalt deshalb bis zum Ende des maßgeblichen Zeitraums weiterlaufen.
Nach dem Austritt sollte ich die nächste Abrechnung kontrollieren und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit der Meldebestätigung vergleichen. Ein zu spät angepasstes Lohnsteuermerkmal lässt sich häufig über die Einkommensteuererklärung korrigieren.
Was ich vor dem Prüfen des Lohnzettels kontrollieren würde
Für die meisten Fälle reichen vier Angaben, um die Kirchensteuer plausibel nachzurechnen:
- der Betrag der Lohn- oder Einkommensteuer,
- der geltende Kirchensteuersatz von 8 oder 9 Prozent,
- das Bundesland beziehungsweise der kirchensteuerliche Wohnsitz,
- der Zeitraum der tatsächlichen Kirchensteuerpflicht.
Der wichtigste Denkfehler ist schnell gefunden: Wer den Prozentsatz auf das Bruttogehalt anwendet, erhält fast immer einen falschen Betrag. Richtig ist die Rechnung erst dann, wenn der Prozentsatz auf die festgesetzte Einkommen-, Lohn- oder bei Sonderfällen entsprechend berechnete Kapitalertragsteuer angewendet wird.
Damit lässt sich die Kernfrage klar beantworten: Die Kirchensteuer wird in Deutschland grundsätzlich aus der Einkommensteuer abgeleitet. Einkommen, Abzüge, Familienstand, Bundesland und besondere steuerliche Situationen bestimmen also nicht direkt, sondern über die Höhe der zugrunde liegenden Steuer, wie viel am Ende an die Kirche abgeführt wird.