Wer aus der Kirche austritt, beendet nicht nur eine formale Mitgliedschaft, sondern verändert auch seine steuerliche Situation und bestimmte Möglichkeiten innerhalb der Gemeinde. Ich zeige, welche Folgen der Kirchenaustritt in Deutschland für Kirchensteuer, Trauung, Taufe, Bestattung, Patenschaft, Beruf und das familiäre Umfeld haben kann und worauf Sie beim Verfahren achten sollten.
Die wichtigsten Folgen auf einen Blick
- Kirchensteuer: Die Pflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird.
- Kirchliche Amtshandlungen: Taufe, kirchliche Trauung und Bestattung sind für Ausgetretene grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
- Gemeinderechte: Wahlrecht, kirchliche Ämter und das Patenamt setzen normalerweise eine Kirchenmitgliedschaft voraus.
- Verfahren: Der Austritt wird beim zuständigen Amtsgericht, Standesamt oder einer anderen Landesbehörde erklärt.
- Arbeitsrecht: Bei kirchlichen Arbeitgebern kann die Entscheidung relevant sein, die Folgen hängen aber stark von Tätigkeit und Träger ab.
Was sich durch den Kirchenaustritt unmittelbar ändert
Mit der Erklärung vor der zuständigen staatlichen Stelle endet die Mitgliedschaft im staatlichen Rechtsverkehr. Das bedeutet vor allem, dass die Kirche nicht mehr als Religionsgemeinschaft in den Steuermerkmalen geführt wird und die damit verbundenen Mitgliedschaftsrechte und -pflichten entfallen.
Die Kirchensteuer wird nicht direkt von der Kirche eingezogen, sondern über die Finanzverwaltung zusammen mit der Einkommensteuer erhoben. Sie beträgt je nach Bundesland meist 8 oder 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, nicht 8 oder 9 Prozent des Bruttogehalts. Bei 5.000 Euro Einkommensteuer im Jahr wären das beispielsweise 400 oder 450 Euro Kirchensteuer.Der genaue finanzielle Vorteil hängt deshalb von Ihrem Einkommen, der Steuerklasse, gemeinsamen Veranlagungen und weiteren steuerlichen Faktoren ab. Wer keine Einkommensteuer zahlt, spart durch den Austritt in der Regel auch keine Kirchensteuer. Sonderfälle wie das besondere Kirchgeld können zusätzliche Prüfung nötig machen.
Das Bundesportal weist darauf hin, dass der Austritt am Tag der Erklärung wirksam wird, die Kirchensteuerpflicht aber grundsätzlich erst mit Ablauf des betreffenden Monats endet. Eine Erklärung am 3. Mai führt damit normalerweise ab Juni zu einer Änderung der Kirchensteuerabzüge.
Welche kirchlichen Rechte danach wegfallen
Der Austritt beendet die staatlich anerkannte Mitgliedschaft, aber nicht Ihre persönliche Geschichte mit dem Glauben. Eine bereits erfolgte Taufe wird nicht rückgängig gemacht. Gleichzeitig verlieren Sie jedoch bestimmte Rechte, die an die aktuelle Kirchenmitgliedschaft gebunden sind.
Taufe, Trauung und Bestattung
Ausgetretene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine kirchliche Trauung, eine kirchliche Bestattung oder eigene kirchliche Amtshandlungen. Die EKD nennt diese Einschränkungen ausdrücklich. In besonderen Situationen kann ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nach Rücksprache mit der zuständigen Kirchenleitung anders entscheiden, automatisch garantiert ist eine solche Ausnahme aber nicht.
Bei einer Hochzeit mit nur einem kirchenangehörigen Partner gelten oft eigene Regeln. Manche Landeskirchen ermöglichen eine kirchliche Trauung, wenn mindestens eine Person Mitglied ist und beide die Voraussetzungen erfüllen. Wer ausgetreten ist, sollte deshalb frühzeitig beim zuständigen Pfarramt nachfragen und nicht erst wenige Wochen vor dem Termin.
Auch bei einer Beerdigung wird häufig genauer hingeschaut. Ist die verstorbene Person ausgetreten, kann eine kirchliche Trauerfeier ausgeschlossen sein. Die Familie kann dennoch ein Gespräch mit dem Pfarramt suchen, besonders wenn eine enge Verbindung zur Gemeinde bestand. Eine weltliche Trauerfeier mit religiösen Elementen kann eine gute Alternative sein, ersetzt aber nicht automatisch die kirchliche Amtshandlung.
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Patenschaft und Mitwirkung in der Gemeinde
Das Patenamt setzt in der evangelischen Kirche normalerweise voraus, dass die Patin oder der Pate selbst einer christlichen Kirche angehört. Wer ausgetreten ist, kann daher in der Regel nicht Taufpate oder Taufpatin werden. Als sogenannte Taufzeugen können je nach Gemeinde andere Formen der Beteiligung möglich sein, sie haben aber nicht dieselbe kirchenrechtliche Bedeutung.
Ebenso enden das kirchliche Wahlrecht und die Möglichkeit, für den Kirchenvorstand oder vergleichbare Gremien zu kandidieren. Wer bisher ehrenamtlich eine Leitungsfunktion innehatte, sollte mit dem Pfarramt klären, wann diese Funktion endet und welche Aufgaben eventuell noch ordentlich abgeschlossen werden können.
So läuft der Austritt ab und was er kostet
Der Austritt wird nicht einfach durch eine E-Mail an die Kirchengemeinde erklärt. Zuständig ist je nach Bundesland das Amtsgericht, Standesamt oder eine kommunale Behörde. In vielen Regionen müssen Sie persönlich erscheinen; teilweise sind auch schriftliche oder digitale Verfahren möglich.
Typischerweise benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Je nach Behörde können zusätzlich Angaben zum Familienstand, zur früheren Religionszugehörigkeit oder eine Geburtsurkunde verlangt werden. Die konkrete Liste unterscheidet sich regional, weshalb sich eine kurze Prüfung auf dem Verwaltungsportal des Wohnortes lohnt.
Die Gebühren sind nicht bundesweit einheitlich. In Brandenburg ist der Austritt beispielsweise gebührenfrei, während Niedersachsen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro nennt. Eine notarielle Erklärung kann weitere Kosten verursachen. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf, denn sie ist der wichtigste Nachweis über das Datum und die Wirksamkeit der Erklärung.
- Termin oder zuständige Stelle am Hauptwohnsitz ermitteln.
- Ausweisdokument und eventuell geforderte Unterlagen mitbringen.
- Austritt persönlich oder nach dem regional geltenden Verfahren erklären.
- Bescheinigung prüfen und sicher archivieren.
- Die erste Lohnabrechnung nach dem Austritt kontrollieren.
Die Änderung wird normalerweise über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale an die Arbeitgeberseite übermittelt. Trotzdem würde ich die erste Abrechnung sorgfältig prüfen. Wenn weiterhin Kirchensteuer einbehalten wird, sollten Sie die zuständige Personalstelle oder das Finanzamt mit der Austrittsbescheinigung kontaktieren.

Welche Folgen Beruf und Familie haben können
Für die meisten Beschäftigten hat der Austritt keine Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag. Anders sieht es bei kirchlichen Arbeitgebern wie Kirche, Diakonie oder Caritas aus. Dort können Loyalitätsanforderungen, die konkrete Tätigkeit und die interne Ordnung eine Rolle spielen. Besonders sensibel sind Leitungsaufgaben, Verkündigungsdienste und Tätigkeiten mit eindeutig religiösem Profil.
Ein Kirchenaustritt führt jedoch nicht in jedem Fall automatisch zur Kündigung. Die arbeitsrechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab und muss auch die Funktion, die Größe des kirchlichen Trägers und die tatsächliche Nähe zur kirchlichen Verkündigung berücksichtigen. Wer bei einem kirchlichen Arbeitgeber arbeitet, sollte vor der Erklärung die Personalabteilung, die Mitarbeitervertretung oder eine arbeitsrechtliche Beratung einbeziehen.
Für Kinder ändert sich durch den Austritt eines Elternteils nicht automatisch deren eigene Religionszugehörigkeit. Maßgeblich ist, ob das Kind selbst Mitglied ist und wer die elterliche Sorge ausübt. Bei einer geplanten Taufe, Konfirmation oder Patenschaft können die Regeln der jeweiligen Landeskirche und die Mitgliedschaft beider Elternteile wichtig werden.
In der Familie ist der Austritt außerdem oft keine rein finanzielle Entscheidung. Er kann bei einer bevorstehenden Hochzeit, Taufe oder Beerdigung zu Spannungen führen, weil Angehörige unterschiedliche Erwartungen an die kirchliche Feier haben. Ich rate dazu, diese Fragen nicht aufzuschieben. Ein offenes Gespräch mit der Familie und gegebenenfalls dem Pfarramt verhindert viele Missverständnisse.
Häufige Irrtümer über die Folgen
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, dass man nach dem Austritt mit Kirche und Gemeinde überhaupt nichts mehr zu tun haben dürfe. Das stimmt so nicht. Sie können weiterhin Gottesdienste besuchen, kirchliche Veranstaltungen besuchen oder sich bei sozialen Projekten engagieren. Der Unterschied liegt darin, dass Teilnahme nicht dasselbe wie Mitgliedschaft ist.
Ebenso endet die Taufe nicht. Der Austritt hebt die persönliche Glaubensbiografie nicht auf und bedeutet auch nicht, dass jede Verbindung zur christlichen Gemeinschaft verschwunden ist. Praktisch verlieren Sie aber die Rechte, die nur Mitgliedern zustehen, etwa das aktive Wahlrecht oder die reguläre Übernahme eines Patenamtes.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass die Kirchensteuer sofort am Tag nach der Erklärung nicht mehr anfällt. Entscheidend ist meistens das Monatsende. Bei Vorauszahlungen, Nachzahlungen oder einer gemeinsamen Steuerveranlagung kann die Rechnung komplizierter aussehen. In solchen Fällen lohnt sich eine kurze Prüfung durch das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Manche Menschen glauben außerdem, ein späterer Wiedereintritt sei ausgeschlossen. Das ist nicht der Fall. Ein Wiedereintritt ist grundsätzlich möglich, setzt aber ein Gespräch und ein neues Aufnahmeverfahren voraus. Wer nur wegen einer vorübergehenden Enttäuschung austreten möchte, sollte deshalb prüfen, ob ein Gespräch, eine Pause im Ehrenamt oder ein Wechsel der Gemeinde die bessere Lösung sein könnte.
Was vor der Erklärung wirklich geprüft werden sollte
Ich würde vor dem Termin vier Punkte schriftlich festhalten: die voraussichtliche Steuerersparnis, geplante kirchliche Feiern, die eigene berufliche Situation und die Auswirkungen auf Kinder oder eine gemeinsame Ehe. Diese kleine Checkliste bringt mehr Klarheit als allgemeine Aussagen über vermeintliche Vor- oder Nachteile.
- Steuern: Prüfen Sie, wie hoch Ihre tatsächliche Kirchensteuer ist und wann die Zahlung endet.
- Feiern: Klären Sie Taufe, Trauung, Bestattung oder Patenschaft frühzeitig mit der Gemeinde.
- Beruf: Lesen Sie bei kirchlichen Arbeitgebern die geltenden Arbeits- und Loyalitätsregeln.
- Nachweis: Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung und eine digitale Kopie dauerhaft auf.
- Entscheidung: Trennen Sie die finanzielle Frage von der persönlichen Beziehung zu Glauben und Gemeinde.
Die größte Überraschung entsteht meiner Erfahrung nach nicht bei der Steuer, sondern bei späteren Lebensereignissen. Viele denken beim Austritt an die nächste Gehaltsabrechnung und erst Jahre später an die Taufe eines Kindes oder die gewünschte Form der eigenen Bestattung. Genau diese langfristigen Fragen sollten in die Entscheidung einfließen.
Eine klare Entscheidung mit Blick auf das spätere Leben
Der Kirchenaustritt bringt für viele Menschen eine spürbare finanzielle Entlastung und beendet die formale Mitgliedschaft. Gleichzeitig fallen bestimmte kirchliche Rechte weg, vor allem bei Amtshandlungen, Patenschaften und der Mitwirkung in der Gemeinde.
Wer die Entscheidung trifft, sollte sie nicht aus Angst vor pauschalen Folgen aufschieben, aber auch nicht nur nach dem monatlichen Nettobetrag beurteilen. Wenn Steuer, Beruf, Familie und persönliche Glaubenspraxis ehrlich gegeneinander abgewogen sind, lässt sich der Schritt sachlich und ohne unnötige Konflikte gehen.