Wer über den Kirchenaustritt nachdenkt, möchte meist wissen, wie viel Geld tatsächlich im eigenen Haushalt bleibt. Entscheidend sind nicht nur die 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, sondern auch Einkommen, Bundesland, Steuerabzüge, Austrittsgebühr und die familiäre Situation. Ich zeige, wie Sie den finanziellen Effekt realistisch einschätzen und welche Sonderfälle Sie vor der Entscheidung prüfen sollten.
Die wichtigsten Zahlen für Ihre Entscheidung
- 8 oder 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer beträgt die Kirchensteuer in Deutschland.
- Die Ersparnis betrifft nicht 8 oder 9 Prozent des Bruttogehalts.
- Für den Austritt fallen je nach Bundesland meist etwa 30 Euro Verwaltungsgebühr an.
- Die Kirchensteuer endet häufig mit Ablauf des Monats der Austrittserklärung, die Regeln unterscheiden sich jedoch regional.
- Bei einer glaubensverschiedenen Ehe kann trotz Austritt des einen Partners ein besonderes Kirchgeld beim verbleibenden Kirchenmitglied entstehen.

Lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell?
Meine kurze Antwort lautet meist ja, sobald Sie regelmäßig Kirchensteuer zahlen. Die Ersparnis ist dauerhaft und kann bei mittlerem oder hohem Einkommen mehrere hundert bis mehrere tausend Euro pro Jahr betragen. Ob sie sich für Sie spürbar auswirkt, hängt aber davon ab, wie hoch Ihre persönliche Einkommensteuer tatsächlich ist.
Die Kirchensteuer wird in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 Prozent, in den meisten anderen Bundesländern mit 9 Prozent der Einkommensteuer berechnet. Maßgeblich ist also nicht das Bruttogehalt, sondern die festgesetzte Einkommensteuer nach den geltenden Abzügen.
| Festgesetzte Einkommensteuer pro Jahr | Kirchensteuer bei 8 Prozent | Kirchensteuer bei 9 Prozent |
|---|---|---|
| 4.000 Euro | 320 Euro | 360 Euro |
| 8.000 Euro | 640 Euro | 720 Euro |
| 12.000 Euro | 960 Euro | 1.080 Euro |
| 20.000 Euro | 1.600 Euro | 1.800 Euro |
Die Tabelle zeigt eine vereinfachte Bruttorechnung. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass gezahlte Kirchensteuer grundsätzlich als Sonderausgabe steuerlich abziehbar ist. Wer austritt, spart deshalb nicht immer den vollständigen Betrag, der bisher als Kirchensteuer abgeflossen ist, weil der entsprechende Steuerabzug künftig wegfällt.
Wie viel bleibt nach dem Austritt wirklich übrig?
Für eine realistische Rechnung sollten Sie Ihre letzte Einkommensteuerabrechnung oder den Steuerbescheid ansehen. Suchen Sie dort nach der tatsächlich festgesetzten Einkommensteuer und multiplizieren Sie den Betrag mit 8 oder 9 Prozent. Bei Angestellten können Sie zusätzlich die bisher monatlich einbehaltene Kirchensteuer auf der Gehaltsabrechnung prüfen.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Beträgt die jährliche Kirchensteuer 720 Euro und liegt der persönliche Grenzsteuersatz ungefähr bei 35 Prozent, kann der weggefallene Sonderausgabenabzug die Steuerentlastung grob um rund 250 Euro verringern. Die tatsächliche Mehrliquidität läge dann vereinfacht bei etwa 470 Euro pro Jahr, nicht bei den vollen 720 Euro.
Das ist keine individuelle Steuerberechnung, aber eine brauchbare Größenordnung. Bei Kapitalerträgen, hohen Sonderzahlungen, einer Zusammenveranlagung oder stark schwankendem Einkommen kann das Ergebnis anders ausfallen. Ich würde deshalb immer mit dem Steuerbescheid und nicht mit dem Bruttogehalt rechnen.
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Wann die Ersparnis klein bleibt
Wer keine oder nur sehr wenig Einkommensteuer zahlt, entrichtet häufig auch keine oder nur geringe Kirchensteuer. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit niedrigem Einkommen, Studierende ohne steuerpflichtigen Arbeitslohn oder Personen, deren Einkommen vollständig unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.
Auch bei einer niedrigen Rente oder längerer Arbeitslosigkeit kann der finanzielle Effekt zunächst gering sein. Der Austritt kann trotzdem sinnvoll erscheinen, wenn künftig wieder ein höheres Einkommen erwartet wird. Entscheidend ist dann nicht die Ersparnis dieses Monats, sondern der langfristige Blick.
Welche Kosten und Fristen schmälern den Vorteil?
Der Kirchenaustritt selbst kostet je nach Bundesland unterschiedlich viel. Rund 30 Euro sind häufig, in einzelnen Ländern oder Gemeinden gelten andere Beträge. In Bayern werden für die Aufnahme der Erklärung und eine Ausfertigung beispielsweise getrennte Gebühren ausgewiesen. Das Bundesportal nennt die jeweilige zuständige Stelle und weist darauf hin, dass die Finanzverwaltung selbst keine Austrittsgebühr erhebt.
Finanziell ist diese einmalige Gebühr meist schnell ausgeglichen. Bei einer monatlichen Kirchensteuer von 60 Euro ist der Austritt rechnerisch bereits nach weniger als einem Monat amortisiert. Bei einer monatlichen Belastung von 20 Euro dauert es ungefähr zwei Monate, sofern keine weiteren Besonderheiten hinzukommen.
Der Austritt wird normalerweise bei der zuständigen Behörde, etwa beim Amtsgericht, Standesamt oder einer anderen Landesstelle, erklärt. Die Information wird anschließend elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. In der Regel müssen Sie deshalb keinen gesonderten Antrag beim Finanzamt stellen.
Beim Zeitpunkt sollten Sie genau hinschauen. In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wurde. Andere Regelungen können zu einem späteren Ende führen. Prüfen Sie die Angaben auf der Austrittsbescheinigung und bewahren Sie das Dokument dauerhaft auf.
Was gilt bei Ehe, Zusammenveranlagung und Kirchgeld?
Besonders sorgfältig sollten Ehepaare rechnen, wenn nur eine Person aus der Kirche austritt. Bleibt der andere Partner Mitglied, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes Kirchgeld festgesetzt werden. Es betrifft typischerweise das Kirchenmitglied, das deutlich weniger zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.
Nach Angaben der EKD wird ein solches Kirchgeld häufig relevant, wenn der Einkommensanteil des Kirchenmitglieds höchstens etwa 35 Prozent beträgt. Die konkrete Anwendung hängt jedoch von der Landeskirche, dem Bundesland, der Einkommensverteilung und der Art der Veranlagung ab.
Ein vereinfachtes Beispiel ist ein Ehepaar mit gemeinsamer Steuererklärung. Eine Person tritt aus, während die andere mit geringem eigenen Einkommen Kirchenmitglied bleibt. Die Kirchensteuer auf das Einkommen der ausgetretenen Person entfällt, doch für das verbleibende Mitglied kann stattdessen besonderes Kirchgeld entstehen. Der Haushalt spart dann möglicherweise deutlich weniger als zunächst angenommen.Ich würde in dieser Konstellation vor dem Austritt eine Vergleichsrechnung für Zusammenveranlagung und getrennte Veranlagung erstellen lassen. Ein pauschaler Online-Rechner reicht hier oft nicht aus, weil Kirchensteuerrecht und Berechnungstabellen regional voneinander abweichen können.
Welche finanziellen Folgen hat der Austritt im Beruf?
Für die meisten Beschäftigten ändert sich am Arbeitsverhältnis nichts. Der Arbeitgeber erhält die Änderung normalerweise über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Das Gehalt steigt durch den Wegfall der Kirchensteuer nicht brutto, sondern nur beim monatlichen Nettolohn.
Anders kann es bei einem kirchlichen oder diakonischen Arbeitgeber aussehen. Je nach Tätigkeit, Dienstordnung und konfessioneller Ausrichtung kann die Kirchenmitgliedschaft eine Rolle bei Einstellung, Beschäftigung oder beruflichem Aufstieg spielen. Besonders sensibel sind Leitungsaufgaben, pastorale Berufe, Religionsunterricht und Tätigkeiten mit ausdrücklichem Verkündigungsauftrag.
Die kirchliche Zusatzversorgung ist davon nicht automatisch betroffen. Die EKD erklärt, dass ein Kirchenaustritt bei vielen Beschäftigten im kirchlichen Dienst keinen unmittelbaren Verlust bereits erworbener Ansprüche aus der Zusatzversorgung auslöst. Bei Kirchenbeamten, Geistlichen und besonderen Versorgungssystemen gelten jedoch eigene Regeln. Wer dort beschäftigt ist, sollte vor dem Austritt die Personalstelle oder Versorgungskasse schriftlich fragen.
Finanziell kann ein Austritt also bei einem normalen Arbeitsverhältnis klar vorteilhaft sein, während er bei einem kirchlichen Arbeitgeber berufliche Risiken mit sich bringen kann. Diese Risiken lassen sich nicht seriös mit einer allgemeinen Zahl bewerten.
Welche nichtsteuerlichen Nachteile sollten Sie einbeziehen?
Der Austritt beendet die Mitgliedschaft in der evangelischen oder katholischen Kirche. Damit können Rechte und Angebote entfallen, die an die Mitgliedschaft gebunden sind. Dazu gehören je nach Konfession und örtlicher Regelung etwa die kirchliche Trauung, die Übernahme eines Patenamtes oder bestimmte Formen der kirchlichen Bestattung.
Auch bei Taufe und Trauung gibt es regionale Unterschiede und Ausnahmen. Wenn ein Elternteil Kirchenmitglied bleibt, kann eine Taufe des Kindes unter Umständen weiterhin möglich sein. Eine kirchliche Trauung ist in manchen Landeskirchen möglich, wenn nur eine Person Mitglied ist, in anderen Fällen gelten strengere Voraussetzungen.
Diese Punkte haben keinen festen Preis, können für eine Familie aber emotional und praktisch wichtiger sein als die jährliche Steuerersparnis. Aus meiner Sicht sollte die finanzielle Rechnung deshalb immer neben der Frage stehen, welche Verbindung zur Gemeinde Sie künftig behalten möchten.
Der Austritt verbietet Ihnen nicht, Gottesdienste zu besuchen, kirchliche Veranstaltungen wahrzunehmen oder sich über Gemeindeangebote zu informieren. Freiwillige Spenden sind weiterhin möglich. Sie ersetzen die Kirchensteuer aber nicht automatisch und sollten nur eingeplant werden, wenn sie wirklich Ihrem eigenen Budget und Ihrer Überzeugung entsprechen.
So treffen Sie eine belastbare Entscheidung
- Notieren Sie die im letzten Steuerjahr gezahlte Kirchensteuer.
- Prüfen Sie, ob Sie in Bayern oder Baden-Württemberg den Satz von 8 Prozent oder andernorts meist 9 Prozent zahlen.
- Berücksichtigen Sie den wegfallenden Sonderausgabenabzug, statt die gesamte Kirchensteuer als Nettogewinn anzusetzen.
- Rechnen Sie bei Ehepaaren das besondere Kirchgeld und beide Veranlagungsvarianten durch.
- Ermitteln Sie die Austrittsgebühr und den genauen Zeitpunkt, ab dem die Kirchensteuerpflicht endet.
- Fragen Sie bei einem kirchlichen Arbeitgeber nach möglichen Auswirkungen auf Arbeitsverhältnis und Versorgung.
Unterm Strich lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell für viele erwerbstätige Kirchenmitglieder, besonders bei regelmäßigem Einkommen und hoher Kirchensteuer. Der praktische Vorteil ist meist schnell größer als die einmalige Gebühr. Ob die Entscheidung auch insgesamt passt, hängt zusätzlich von Ehe, Beruf, Gemeinde und der persönlichen Bedeutung kirchlicher Angebote ab.